|
|
|
| Gewerblicher Verkäufer |
|
Gewerblicher Verkäufer
Als gewerblicher Verkäufer gilt man, wenn man Waren erwirbt, um sie wieder zu verkaufen oder selbst Produkte herstellt, die man verkauft. Die Herstellung von Produkten mit dem Ziel, sie zu verkaufen, betrifft auch Bastelarbeiten oder andere Handarbeiten.
Das bedeutet, wenn jemand als Hobby selbst Kleider herstellt oder kleine, dekorative Accessoires anfertigt und sie verkauft, handelt er bereits mit einer Gewinnerzielungsabsicht, so dass er von der Auktionsplattform als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden kann.
Ein weiteres Kriterium für gewerbliche Verkäufe ist das regelmäßige Verkaufen von vielen Waren. Häufiges Anbieten von neuen Artikeln, die nicht für den eigenen Gebrauch angeschafft wurden, lässt ebenfalls auf gewerbliches Verkaufen schließen.
Wer für andere Personen Waren verkauft oder Waren verkauft, die nicht aus seinem eigenen Besitz stammen, läuft ebenfalls Gefahr, als gewerblich eingestuft zu werden.
Wenn Sie in diese Kriterien fallen, jedoch das Verkaufen nicht als Haupttätigkeit, sondern als Nebenbeschäftigung ausüben, sollten Sie nicht der irrigen Annahme verfallen, dass Sie damit automatisch privater Verkäufer seien. Es spielt keine Rolle, ob jemand hauptberuflich oder nebenberuflich das Verkaufen ausübt.
Wenn man ein oder mehrere der aufgeführten Kriterien erfüllt, sollte man sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ausführlich beraten lassen, da immer im Einzelfall entschieden werden muss, ob es sich um gewerbliches Verkaufen handelt.
| Das könnte Sie auch interessieren: | | | Garantieansprüche
Häufig steht bei privaten Angeboten in Online-Auktionshäusern, dass es sich bei dem Angebot um einen Privatverkauf handle und somit keine Garantie übernommen werden könne. In den ... | | | Gewerbe anmelden
Noch nie war Verkaufen so einfach wie heute. Bevor Sie jedoch aus lauter Enthusiasmus das Verkaufen zu Ihrem Job machen wollen, sollten Sie einige Regeln beachten.
Wer gewerblich ... |
|
|