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Phishing
Als Phishing bezeichnet man den Versuch, über gefälschte Webseiten Daten von Nutzern zu angeln. Die Betrüger geben sich gerne als Mitarbeiter von Banken aus, die den Kunden per Email dazu auffordern, seine Kontodaten auf einer Webseite oder unter einer Telefonnummer zu bestätigen.
Ironischerweise argumentieren viele Phisher damit, dass dies ein notwendiger Vorgang sei, da festgestellt wurde, dass mehrere Hackversuche auf das Konto des Kunden erfolgt seien. Mittlerweile weisen Banken ihre Kunden darauf hin, dass echte Mitarbeiter der Bank sensible Informationen wie Geheimzahlen oder PINs nie per Email oder Telefon erfragen. Da dies auch den meisten Kunden bekannt ist, weichen Phisher auf andere Bereiche aus und geben sich als Händler, Mitarbeiter von Auktionshäusern oder Partnervermittlungen aus – mit den erlangten Daten kann viel Schaden entstehen.
Manche mögen sich fragen, wie die Phisher überhaupt an die Emailadressen kommen. Eine einfache Möglichkeit ist das Durchforsten von Kleinanzeigen im Internet. Gibt z.B. jemand eine Annonce unter Kaufgesuche auf, so weiß der Phisher, wonach der Inserent sucht und verschickt eine individualisierte Email, in der er behauptet, er freue sich sehr über den neuen Kunden, der die gesuchte Ware bei ihm gekauft habe. Sollte der Käufer vom Kauf zurücktreten wollen, habe er die Möglichkeit dazu auf der Homepage des Betrügers.
Viele Emailempfänger glauben an einen Irrtum und suchen die angegebene Webseite auf, die wie ein professioneller Shop aufgemacht ist. Spätestens jedoch, wenn man zur Installation von einer Software aufgefordert wird, sollte man die Webseite wieder verlassen.
Bei Partnervermittlungen und Singlebörsen ist es für Phisher noch einfacher, Informationen über ihre Opfer zu sammeln. Da man meistens ein Profil mit Interessen und Hobbies erstellt und eine Emailadresse hinterlegt, kann der Phisher leicht individualisierte Emails versenden. Ähnlich verhält es sich mit Online-Auktionshäusern, da hier getätigte Käufe und Artikel im Profil erkennbar sind, so dass die Interessen des Käufers ersichtlich sind.
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