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Risiken für Käufer
Als ehrlicher Käufer leistet man, wie auch als ehrlicher Verkäufer, einen Vertrauensvorschuss. Da man bei Käufen über das Internet oder Kleinanzeigen nicht sicher sein kann, ob es sich um einen ehrlichen Händler oder Betrüger handelt, ist die Angst nicht unberechtigt, Vorauszahlungen zu leisten für eine Ware, die man schlimmstenfalls nicht erhält.
Viele Händler bestehen auf Vorauszahlungen per Kreditkarte oder Überweisung. Wenn der Käufer Vorauszahlungen leistet und es sich bei dem Verkäufer um einen Betrüger handelt, so kann es passieren, dass der Käufer gefälschte Produkte oder gar keine Ware erhält. Rechtlich gesehen liegt bei Vorauszahlungen per Kreditkarte das Prozessrisiko beim Käufer. Wenn es sich um Kleinwaren handelt, scheuen sich die meisten Käufer davor, einen Prozess anzustreben, da der zeitliche und finanzielle Aufwand den Wert der Ware meist übersteigt.
Um solche Ärgernisse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, als Käufer keine Vorauszahlungen per Kreditkarte zu leisten, wenn der Händler unbekannt ist. Sitzt der Händler im Ausland, sollten Sie als Käufer besonders vorsichtig sein, da eine rechtliche Verfolgung schwierig und selten erfolgreich ist. Aufhorchen sollten Sie als Käufer, wenn Sie eine Überweisung auf ein Auslandskonto tätigen sollen, das zu einer Bank gehört, bei der jeder ohne Identitätsprüfungen schnell ein Konto eröffnen und ebenso schnell wieder schließen kann. Da Überweisungen im Gegensatz zu Lastschrifteinzügen nicht einfach wieder zurückgebucht werden können, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen.
Eine Zahlungsvereinbarung per Nachnahme ist ebenfalls nicht sicherer, da Sie als Käufer keine Garantie haben, dass es sich bei der Lieferung um die bestellte Ware handelt. Genau so gut kann der Karton mit minderwertiger Ware oder schweren, wertlosen Gegenständen gefüllt sein.
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