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| Gewerblicher Verkauf? |
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Wann ist es ein gewerblicher Verkauf?
Diese Frage stellen sich viele, da es hierzu immer wieder neue Fälle und Gerichtsurteile gibt. Etwa jeder vierte Deutsche verkauft und kauft über das Internet, ob über Kleinanzeigen oder Auktionshäuser. Ein großer Teil der Käufe erfolgt von privat an privat. Trotz dieser hohen Anzahl an aktiven Verkäufern und Käufern gibt es keine einheitliche, gesetzliche Regelung, ab wann ein Privatverkäufer als gewerblich eingestuft wird.
Mal ist von einer maximalen Anzahl an Verkäufen pro Monat die Rede, ein anderes Mal wird die Gewinnerzielende Absicht diskutiert, die man auch als Privatverkäufer aus Versehen haben kann. Dies ist z.B. der Fall, wenn man Waren kauft und sie weiter verkauft. Erzielt man dabei einen Gewinn, so erfüllt man bereits ein Kriterium des gewerblichen Handels.
Grundsätzlich ist ein Privatverkäufer eine Person, die Gegenstände aus seinem Privatbesitz verkauft. Dies kann beispielsweise bei bevorstehenden Umzügen oder Haushaltsauflösungen eine große Anzahl an Verkäufen in einem kleinen Zeitrahmen bedeuten – für viele bereits ein deutlicher Hinweis dafür, dass gewerblich verkauft wird.
Sollte man in einem solchen Fall eine Abmahnung vom Auktionshaus bekommen, hat man die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diesen sollte man auch einlegen und darauf hinweisen, dass ein solcher Mengenverkauf nicht regelmäßig stattfindet.
Wer regelmäßig über das Internet verkauft, sollte sich mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Verkaufsbereichen zusammengestellt.
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