Katzensitting
Urlaub, Krankheit, kurzfristige Abwesenheit ?
Ohne Stress und Veränderung für Ihren Liebling übernehmen wir die Pflege und Versorgung Ihrer Samtpfote in ihrem gewohntem Zuhause.
Wir verfügen über die
Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1
Nr. 8 a) Tierschutzgesetz (TierSchG) erteilt durch den Landkreis Goslar/Veterinäramt
sowie den
Sachkundenachweis Katzenhaltung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz nach §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a