Erntehelfer aus osteuropäischen EU-Ländern mit und ohne 48 % Sozialabgabe oder K
Wir vermitteln legale Saisonarbeitskräfte aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Staaten für Saisonarbeitsbereiche nach § 18 BeschV bzw. § 4 Abs.1 ASVA, insbesondere fürLandwirtschaftObst-, Gemüse- und WeinanbauHotel- und GastronomiewesenSelbständige Mitarbeiter können ohne Genehmigung und ohne Wartezeiten sofort beschäftigt werden.Bitte melden Sie uns Ihren Bedarf schon jetzt, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen möchten, da Sie in diesem Fall drei Monate für das Genehmigungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit einkalkulierren müssen.Unser zusätzlicher Service für Sie:Alle Arbeiten für das Genehmigungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie von unserem Partnerbüro erledigen lassen.Sofern Sie Beitrgaszahlungen an den polnischen Sozialversicherungsträger (ZUS) melden und abführen müssen, können Sie diese Aufgaben unserem polnischen Steuerberater (deutschsprachig) übertragen.Wenn Sie keine 48 % Sozialabgaben nach Polen entrichten möchten und auch das Problem der Kontingentierung hinter sich lassen wollen, können Sie die passende Lösung über eine BGB - Gesellschaft selbst in die Hand nehmen. Hohe Sozialabgaben in Deutschland oder im Ausland passen nicht in das Bild eines kostenbewussten Unternehmers.Ihre Agentur für bundesweite VermittlungI. RaquetHauptstraße 13617375 MönkebudeTel.: 039774 - 29445Fax: 039774 - 29446Mail: i.raquet@t-online.de