Fenster Wartung
Wartugsarbeiten für Fenster und Haustüren.
Wenn Sie neue Fenster eingebaut haben, so kommt es immer wieder zu folgenden Mängel, das die Fensterflügel durchhängen,
man muß diese mit Gewalt zudrücken, oder etwas anheben damit die Fenster schließen. Oder der Fenstergriff läßt sich sehr schwer betätigen.
Dann geht man davon aus, das es eine Mängelrüge nach der Abnahme laut VOB/ B 13.5 ist.
Das ist aber nicht der Fall laut 459 BGB Haftung für Sachmängel
Es steht fest : Wenn nach der Montage und nach der Abnahme z.B. ein Beschlag schwergängig wird oder ein Flügel klemmt, so handelt es sich nicht um einen Mangel in der Definition des Gesetzes, sondern um den Bereich der Wartung.
Wir machen jährliche Wartungsverträge, für die einwandfreie Funktion der Fenster.
In diesem Wartungsvertrag ist enthalten 1 x jährlich die Überprüfung der Beschläge.
Bei neu anbringen von Beschlägen bezahlen Sie nur die Ersatzteile und nicht die An und Abfahrt, und das auswechseln der Ersatzteile berechnen wir mit EUR 17, 85 incl. 19 MWST.
Rufen Sie uns einfach an unter die Tel. Nr. 02166-924263 oder p. Fax 02166-924276 Email:ha-ge(at)Lycos.de