Vertraulichkeits-Vereinbarung
Die Vertraulichkeits-Vereinbarung wird sehr häufig in erster Linie bei gewerblichen Immobilien-Projekten oder Immobilien-Geschäften grösseren Umfangs eingesetzt. Der Sinn und Zweck ist , dass vertrauliche und nicht öffentlich bekannte Informationen nur den Beteiligten bekannt und nicht an Dritte weiter gegeben werden.
In der heutigen Zeit gewinnen immer mehr Vermittlungs-Geschäfte an Bedeutung. Hier ein paar Beispiele:
- Gemälde- (Sammlungen)
- Oldtimer- (Sammlungen)
- Schmuck- (Sammlungen)
- Antiquitäten
- Finanzierungen
- Venture-Kapital
- Erfindungen/ Patente
- Investoren
- Know-How
- Unternehmens-Nachfolge
- Unternehmens-Fusion/ Kauf
- Vertriebskanäle
- Absatzmärkte
uvm.
Auch bei Vermittlungs- Finanzierungs-Geschäften , IPOs (Börsengängen) , Kooperations-Vereinbarungen zwischen zwei und/ oder mehreren Unternehmen uvm. wird diese sehr vielseitig einsetzbare Vertraulichkeits-Vereinbarung verwendet. Bei jedem Vermittlungsgeschäft ist es sinnvoll eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit den involvierten Beteiligten ab zu schliessen.
Die hier vorliegende Vereinbarung ist knallhart formuliert. Die Höhe der Vertragsstrafe sollte dem Geschäftsumfang angemessen sein.
Näheres entnehmen Sie bitte der Inhaltsangabe.