Eindrücke einer Verbandsversammlung in Königs Wusterhausen
Eine Ergänzung zum Thema, leider zeichnet sich ab, daß die Verbandsversammlung ohne Probleme für Musterklagen stimmen kann. Bisher habe ich nichts über die Unzulässigkeit von Musterklageen gegen Zweckverbände gefunden, deshalb habe ich gedacht, frage ich mal beim Initiator VDGN an ob die einen Fehler gemacht haben ?
Antwort: Inhaltlich hier nur soviel: Musterverfahren sind nicht rechtswidrig, sondern im Rahmen von Prozeßgemeinschaften auch schon häufiger in Brandenburg geführt worden. Der Chef des Zweckverbandes muß, um diese zuzulassen, weder den Innenminister oder den Papst oder die Kommunalaufsicht, sondern höchstens seine Verbandsversammlung fragen. Alles andere ist reine Desinformation.
Sieht wohl so aus daß die Gemeindevertretungen ihre Bürgermeister zur Rede stellen müssen und eine Wiederholung dieser Versammlung angesetzt werden muß. In Eichwalde hat diese Hinhaltetaktik zumindest dafür ausgereicht, daß die Fristen abgelaufen sind. Wir haben deshalb eine Einzelklage in Cottbus eingereicht und ich hoffe viele andere auch
http://berlin-brandenburg-21.de/artikel_zu_mawv_widerspruechen/Verbandssitzung_15032011.htm